SRK-Anerkennung

Wer mit einem im Ausland erworbenen Diplom in der Schweiz einen reglementierten Gesundheitsberuf ausüben will, benötigt eine Anerkennung seines ausländischen Diploms durch das Schweizerische Rote Kreuz. Eine Anerkennung ermöglicht, dass Menschen mit vergleichbarer ausländischer Ausbildung und Berufserfahrung vergleichbare Stellen in der Schweiz besetzen sowie gleiche Lohnansprüche stellen können. Sie dient ausserdem der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen und somit dem Schutz der Bevölkerung.

Informationen zur SRK-Anerkennung können Sie aus untenstehende Links entnehmen.